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Friedhof

Talstraße 23, Velbert-Mitte

Nächstgelegene Haltestelle: Moltkeplatz.

Der Katholische Friedhof hat eine Größe von 3,3 ha und verfügt über ca. 2.400 Grabstellen. Wir bieten verschiedene Grabarten an. Für alle Grabarten und Beerdigungsformen (Sarg/Urne) ist die Ruhezeit auf 25 Jahre festgesetzt. Ausnahme bilden Kindergräber. Eine anonyme Beisetzung ist auf unserem Friedhof nicht gestattet.


Folgende Grabarten bietet der Friedhof:

Wahlgrabstätten

Die Lage des Grabes kann von den Erwerbern, im Rahmen der Möglichkeiten, frei gewählt werden. Das Nutzungsrecht wird an den Erwerber übertragen und kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Im Rahmen der Friedhofsordnung kann das Grab gestaltet werden. Es kann im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden. Eine Grabstelle kann mit einem Sarg und einer Urne belegt werden.

Reihengrabstätte

Personen über 5 Jahre

sind Einzelgräber und werden durch die Friedhofsverwaltung vergeben. Es kann im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht verbleibt beim Friedhof, die Gräber können nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden. Grabstein und Gestaltung des Grabes ist im Rahmen der Friedhofsordnung möglich.

Reihengrabstätte

Personen unter 5 Jahre

(Kindergrab) Hier gilt das Gleiche wie bei Reihengrabstätten für Personen über 5 Jahren beschrieben. Die Ruhezeit beträgt jedoch nur 15 Jahre.

Kindergrabfeld

Auf unserem Friedhof gibt es seit einigen Jahren ein Kindergrabfeld. Allen Eltern soll ein Ort der Trauer und Erinnerung gegeben werden. Die Wertschätzung des Lebens von Beginn an zeigt sich hier durch die Beisetzung der Tot- und Fehlgeburten auf der Wiese nahe den Kinderreihengräbern.

Wiesen-Reihengrab

mit Pflanzstreifen

Es handelt sich um ein Reihengrab, das zu 2/3 mit Wiese belegt ist, die durch den Friedhofsgärtner gepflegt wird. Am Kopfteil der Grabstätte verbleibt eine Fläche von ca. 70 cm Länge, die für die individuelle Gestaltung zur Verfügung steht. Auf der Fläche können eine Grableuchte, Blumenvase, jahreszeitliche Bepflanzung sein und ein kleiner Grabstein gelegt werden. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte verbleibt beim Friedhof, nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grab nicht nachgekauft werden. Diese neue Grabart wird ausschließlich im Feld 14, wie gehabt als Einzel oder Doppelgrab, angeboten.

Reihengrab im Wiesenfeld

Diese Grabform ist einheitlich gestaltet. Die Grabpflege entfällt, da die Friedhofsverwaltung die Unterhaltung der Anlage durchführt. Es werden Einzel- oder Doppelgräber angeboten. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben, das Nutzungsrecht verbleibt beim Friedhof und kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden. Bei Doppelgräbern verlängert sich die Ruhezeit entsprechend der zweiten Beanspruchung. Das Grab erhält eine Grabplatte aus Granit mit Namen, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen oder die Daten werden in die Stele an der Kopfseite der Grabfeldes eingearbeitet.


In der Friedhofsordnung werden viele Sachverhalte festgelegt, die der Sicherheit und Ordnung auf unserem Friedhof dienen. Die Friedhofsordnung erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung oder im Blumenhaus Jung. Einige Sachverhalte möchten wir hier erwähnen:

  • Grabmale sind genehmigungspflichtig. Anträge mit einer Skizze sind bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Der Nutzungsberechtigte ist für die Sicherheit der Steine verantwortlich.

  • Die Gräber sind während der gesamten Ruhe- /Nutzungszeit durch den Nutzungsberechtigten in einem gepflegten und ansprechenden Zustand zu halten.

  • Im Wiesenfeld gestatten wir nur in der Zeit von Allerheiligen bis zum 28. Februar das Ablegen von Blumen, kleinen Gestecken und das Aufstellen von Kerzen auf der Grabplatte. Zur Schonung der Rasenfläche ist von größeren Schalen, Topfpflanzen und Gestecken sowie dem Aufstellen oder Befestigen von Grablaternen abzusehen. Im Frühling und Sommer behindern Blumen und Kerzen die gärtnerischen Arbeiten und gefährden die Mitarbeiter.

  • Nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit kann das Wahlgrab aufgegeben werden, das Reihengrab muss aufgegeben werden. Die Bepflanzung mit Wurzelwerk, der Stein mit Fundament und andere Gegenstände sind vom Nutzungsberechtigten zu entfernen.

  • Wohnungswechsel des Nutzungsberechtigten sind der Friedhofsverwaltung bekannt zu geben.


Die komplette Friedhofsordnung in der aktuellen Fassung können Sie hier als PDF-Datei einsehen und ggf. herunterladen.

Friedhofsordnung

Friedhofsverwaltung
Heidestr. 202, 42549 Velbert

  • Ruth Altenfeld und Jutta Steinsiepen

  • 02051-96 39 17

  • 02051- 96 39 40

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Öffnungszeiten:
    Dienstag von 9.15 Uhr – 11.00 Uhr
    Freitag von 9.15 Uhr – 11.30 Uhr

  • Telefonisch erreichbar:
    Donnerstag von 9.15 Uhr – 12.30 Uhr